Kreis Freudenstadt · Gartenpflege

Fristen für Gärtner

Hecken- und Baumschnitte sind nur noch bis Ende Februar erlaubt.

27.01.2023

Von NC

Die Naturschutzbehörde des Landratsamts Freudenstadt weist auf das Ende der Zeit hin, in der Hecken- und Bauschnitte erlaubt sind: Ab 1. März dürfen aufgrund der Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz Hecken, lebende Zäune, Gebüsche sowie Schilf- und Röhrichtbestände nicht mehr entfernt werden. Das Landratsamt empfiehlt daher, vorrangig den Herbst für solche Arbeiten zu nutzen. Für Bäume gibt es je nach Standort unterschiedliche Regelungen, die in einem Merkblatt erläutert werden.

Insbesondere nach schneereichen Wintern gehen bei der Behörde zahlreiche Anfragen für Ausnahmegenehmigungen ein. Diese allerdings dürfen die unteren Naturschutzbehörden schon seit über zehn Jahren nicht mehr erteilen. Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, in geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig vom Zeitraum grundsätzlich vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Das Merkblatt mit Hinweisen findet sich auf der Website des Landkreises. Dieses und weitere Informationen erhält man auch bei der Naturschutzbehörde des Landratsamts Freudenstadt, erreichbar unter Telefon 07441/ 920-5034 und -5035.

Zum Artikel

Erstellt:
27.01.2023, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 29sec
zuletzt aktualisiert: 27.01.2023, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!