Oberbürgermeister Boris Palmer zur Satzung gegen Leerstand.
19.10.2016
Von Sabine Lohr
In Tübingen stehen Häuser leer, obwohl dringend Wohnungen gebraucht werden. Der Gemeinderat hat deshalb eine Satzung erlassen, nach der ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn eine Wohnung nicht vermietet wird. Das führte zu Verunsicherung bei einigen Haus- und Wohnungseigentümern. Wir befragten Oberbürgermeister Boris Palmer zu der Satzung. Wozu braucht Tübingen ein Zweckentfremdungsverbot? Sehr...
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.