KuRT-Prozess

Schmallippiges Geständnis

In der Berufungsverhandlung gegen das Urteil nach der Messerstecherei beim Festival wird die Haftstrafe um 11 Monate reduziert.

22.11.2018

Von Thomas de Marco

Wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung beim Reutlinger KuRT-Festival am 17. Juli 2017 ist ein heute 22-Jähriger im Februar dieses Jahres zu drei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen legten sowohl dessen Verteidiger Matthias Hunzinger als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Am gestrigen Mittwoch ist der Fall nun vor dem Landgericht Tübingen neu aufgerollt worden – d...

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Erstellt:
22.11.2018, 01:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 21sec
zuletzt aktualisiert: 22.11.2018, 01:30 Uhr

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