Demonstrationen
Unangemeldete Versammlungen bleiben in Horb untersagt
Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart hält die Stadtverwaltung an ihrer Allgemeinverfügung fest. Ein Widerspruch ist eingegangen.
16.01.2022
Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart hält die Stadtverwaltung an ihrer Allgemeinverfügung fest. Ein Widerspruch ist eingegangen.