Demonstrationen

Unangemeldete Versammlungen bleiben in Horb untersagt

Trotz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart hält die Stadtverwaltung an ihrer Allgemeinverfügung fest. Ein Widerspruch ist eingegangen.

16.01.2022

Von Manuel Fuchs

Die Stadtverwaltung Horb hat am 7. Januar per Allgemeinverfügung „alle nicht ordnungsgemäß im Sinne von Paragraph 14 Versammlungsgesetz angemeldeten und behördlich bestätigte Versammlungen“ untersagt. Am Montag der vergangenen Woche kam diese Verfügung erstmals zum Tragen; etwa zwei Dutzend Einsatzkräfte der Polizei und die Horber Ordnungsbehörden unterbanden den Versuch einer Menschengruppe, ein...

88% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
16.01.2022, 22:37 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 22sec
zuletzt aktualisiert: 16.01.2022, 22:37 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!