Justiz

Urteil gegen Vergewaltiger rechtskräftig

Das Tübinger Landgericht hatte einen 22-Jährigen wegen Vergewaltigung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt – zurecht, so der BGH.

29.03.2019

Von job

Die Tübinger Richter hatten den 22-Jährigen im April vergangenen Jahres wegen der Vergewaltigung einer 33-Jährigen in der Tübinger Wilhelmstraße und der versuchten Vergewaltigung einer 22-Jährigen im Alten Botanischen Garten zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Vergebens, wie die Karlsruher Richtern nun auf der Internetseite des BGH veröffentlichten.

Die Vergewaltigung der 33-Jährigen hatte der Mann vor Gericht gestanden, den Überfall im Park bestritten. Die Bundesrichter bestätigten das Tübinger Urteil auch in diesem Fall: Am Hals der jungen Frau, die von dem Angreifer gewürgt worden war, wurden DNA-Spuren des Mannes gefunden – allerdings vermischt mit der DNA anderer Personen. Trotzdem hatte ein Gutachter bestätigt, dass die Spur am Kehlkopf der Frau mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:6,7 Millionen dem Angeklagten zuzuweisen ist. Der Bundesgerichtshof wies die Revision ab. Damit ist das Tübinger Urteil rechtskräftig.

Zum Artikel

Erstellt:
29.03.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 27sec
zuletzt aktualisiert: 29.03.2019, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!